In Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2025 eine wichtige Neuerung Einzug gehalten: Die Solarpflicht für neue Wohngebäude.

Wer künftig ein Haus neu baut, muss auf dem Dach eine Solaranlage installieren – so schreibt es die neue Landesbauordnung NRW (§ 42a BauO NRW) vor. Ziel ist klar: Mehr Eigenstrom, weniger CO₂ und eine nachhaltige Nutzung jeder Dachfläche.

Für Dach Wiebe als Dachdeckerbetrieb mit Schwerpunkt Photovoltaik-Montage bedeutet das: Dächer sind ab sofort mehr als nur Witterungsschutz – sie werden aktive Energiequellen.

Was gilt seit 2025 für Neubauten?

Ab dem 1. Januar 2025 muss jedes neue Wohngebäude in NRW mit einer Solaranlage ausgestattet werden, die mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche nutzt.

Das betrifft alle Dachflächen, auch solche mit ungünstiger Ausrichtung oder Teilverschattung. Entscheidend ist nicht die nutzbare Fläche, sondern die gesamte Dachgröße.

Beispiel:

Ein Haus mit 100 m² Dachfläche benötigt mindestens 30 m² PV- oder Solarthermie-Module, um die Vorgabe zu erfüllen.

Die Pflicht gilt für alle Bauanträge, die nach dem 01.01.2025 eingereicht werden.

Projekte, die bereits 2024 genehmigt wurden, sind davon noch nicht betroffen.

Ab 2026 auch für Dachsanierungen

Ab dem 1. Januar 2026 erweitert sich die Solarpflicht: Dann gilt sie auch für bestehende Gebäude, wenn eine umfangreiche Dachsanierung durchgeführt wird – also wenn die Dachhaut komplett erneuert wird.

In diesem Fall müssen 30 Prozent der geeigneten Dachfläche mit einer Solaranlage belegt werden.

Gerade hier kommt das Team von Dach Wiebe ins Spiel: Bei einer Dachsanierung lässt sich die PV-Montage optimal mit der neuen Eindeckung kombinieren. Das spart Kosten, Zeit und vermeidet doppelte Arbeiten.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht?

Ja, es gibt einige Ausnahmen – sie betreffen jedoch nur Sonderfälle:

  • Kleingebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche (z. B. Garagen, Gartenhäuser)
  • Behelfsbauten oder Nebengebäude
  • Technische Unmöglichkeit oder wirtschaftliche Unzumutbarkeit (muss nachgewiesen werden)
  • Gestaltungssatzungen oder Denkmalschutzvorgaben, die eine Solaranlage verbieten

Trotz dieser Ausnahmen gilt der Grundsatz: Neue Dächer sollen immer so gebaut werden, dass eine PV-Installation möglich ist.

Das erfordert vorausschauende Planung und enge Abstimmung zwischen Dachdecker, Architekt und PV-Installateur.

Warum DachWiebe der richtige Partner ist

Als erfahrener Dachdecker- und Photovoltaik-Spezialist aus dem Rheinland begleitet DachWiebe Bauherren und Eigentümer von der ersten Planung bis zur fertigen Montage.

Unser Ziel: Dächer, die nicht nur dicht, sondern auch energieeffizient und zukunftssicher sind.

Wir übernehmen:

  • Statik- und Unterkonstruktion-Prüfung für PV-Montagen
  • Montagevorbereitung während der Dacharbeiten
  • Nahtlose Zusammenarbeit mit dem PV-Installateur (z. B. hallo.solar)
  • Planung nach aktueller Bauordnung und Solarpflicht NRW

So vermeiden Bauherren unnötige Nachrüstungen und sind rechtlich sowie technisch auf der sicheren Seite.

Fazit: Pflicht trifft auf Chance

Die neue Solarpflicht in NRW verändert das Bauen – und eröffnet neue Möglichkeiten.

Wer sein Dach richtig plant, profitiert doppelt: von einem modernen, energieeffizienten Gebäude und langfristig niedrigeren Energiekosten.

Dach Wiebe unterstützt Bauherren und Eigentümer dabei, diese Pflicht als Chance zu nutzen – mit durchdachter Dachplanung, präziser Ausführung und optimaler Vorbereitung für Ihre Photovoltaikanlage.

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